Beratungslehrer Drucken E-Mail

Die Beratungslehrer haben Vermittlerfunktionen zwischen Schüler und Schule, zwischen Schule und Eltern und auch zwischen Schülern und Eltern.

beratungslehrer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben der Beratungslehrer: 

1) Schulschwierigkeiten

  • Partielle oder generelle Lernstörungen
  • Schul- oder Prüfungsangst
  • Soziale Integrationsprobleme und/oder Identitätsprobleme(Pubertät)
  • Plötzlicher Leistungsabfall
  • Verhaltensauffälligkeiten

2) Schullaufbahnfragen

  • Wahl bzw. Wechsel des Schulprofils
  • Wechsel in andere Schulform(Gymnasium, Förderschule, Berufsschule)
  • Information und Beratung über Wechsel auf weiterführende Schulen

3) Vermittlung an andere Beratungsstellen

  • Schulpsychologische Beratungsstellen
  • Erziehungsberatung
  • Einzel- oder Familientherapie
  • Sozial-, Jugend-, Gesundheitsamt

4) Berufsinformationen

  • Erstinformation, Kontakte, Adressen
  • Vorbereitung einer Bewerbung

5) Sucht, Drogen, Sekten, Aids, Information, Prävention, Beratung

  • Gespräche mit Schülern und Eltern
  • fachübergreifende Koordination

Die Beratungslehrer (Frau Wölfel und Frau Sandner) vertreten vor allem die Interessen des um Hilfe ersuchenden Schülers, dann die des Elternhauses und erst danach die der Schule bzw. der Kollegen. Kontakte zu den Beratungslehrern können täglich in der zweiten großen Pause (12.40 Uhr) im Beratungszimmer (Erdgeschoss) hergestellt werden.

 
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